Wertstoffhof der Gemeinde Wettenberg
Die Gemeinde Wettenberg betreibt in Kooperation mit dem Landkreis Gießen einen Wertstoffhof. Der Wertstoffhof in der Gemeinde Wettenberg befindet sich auf dem Betriebsgelände des Bauhofes Wißmar, Bahnhofstraße. Betriebsbeauftragte sind Herr Ron Herzmann und Herr Bernd Leib.
Die Öffnungszeiten sind ganzjährig:
Samstags von 09:00 - 12:00 Uhr und Mittwochs von 17:00 - 19:00 Uhr
Die Öffnungstage sind im Abfallkalender veröffentlicht.
Angenommen werden Kleinmengen aus Privathaushalten (PKW Kofferraum oder Kombi) nachfolgender Fraktionen:
Bauschutt:
Bauschuttanlieferungen die am kommunalen Wertstoffhof angenommen werden (Ziegel-, Beton-, Natursteine, Betonteile, -rohre, -pflaster, Estrich, Mauerwerksabbruch, Fliesen, Sanitärkeramik) dürfen nur sortenrein ohne Kabel-, Metall-, Gips-, Holz oder Kleberanhaftungen angeliefert werden.
Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine, Gasbetonsteine dürfen nicht mehr am kommunalen Wertstoffhof (Bauschuttcontainer) angenommen werden. Diese Baumaterialien müssen im Abfallwirtschaftszentrum AWZ in der Lahnstraße 220, Gießen abgegeben werden.
Zulässiger Bauschutt Waschbecken & Toilettenschüssel in Wettenberg:
- Boden- & Wandfliesen
- Porzellangeschirr
- Klinkersteine
- Ziegelsteine
- Natursteine
- Backsteine
- Betonreste
- Zement
- Mörtel
- Split
- Kies
- kein Gasbeton (kein „Ytong“)
- keine Gipskartonplatten (Rigips, Fermacell)
- keine Erde & kein Lehm
Altholz:
Bei der Sammlung des Altholzes an den kommunalen Wertstoffhöfen geht es nach den neuen Vorgaben der Altholzverordnung nach den Fragen: Wo kommt das Altholz her, wozu wurde es genutzt? Grundsätzlich gilt, dass Holz aus dem Außenbereich, da man davon ausgehen muss das dieses Material imprägniert ist über das Abfallwirtschaftszentrum AWZ des Landkreises Gießen entsorgt werden muss.
Diese Hölzer können in die Holzcontainer:
- Holz unbehandelt sowie lackiert, lasiert, verleimt
- Möbel, Innentüren, Platten aus Holz
- Möbel und Platten aus Holzwerkstoffen (Spanplatten, Sperrholzplatten, Multiplex)
- Holz auch mit PVC-haltigen Werkstoffen, z.B. Holz-Schublade mit Kunststoffanteil
- Arbeitsplatten aus Holz mit beschichteter Oberfläche
- Obstkisten (Einweg), auch Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- unbehandelte Einwegpaletten, auch mit Paletten-Fuß aus wasserfest verleimten Holzwerkstoffen
- Schaltafel, Schalholz vom Betonieren ohne Öl-Anhaftungen
- Laminat, wenn an der Schnittkante die Trägerschicht als Holz erkennbar ist
Metalle, Aluminium, Getränke und Konservendosen:
Menüschalen, Haushaltsfolien u. ä. Eisenmetalle und Weißblechgroßteile jedoch keine Fahrzeugteile, und Haushaltsgroßgeräte.
Elektrokleingeräte:
Unter Kleingeräten versteht man alles, was mit Stecker oder mit Batterie/Akku versehen ist und was in eine handelsübliche Einkaufstasche passt. Beispiele sind: Anrufbeantworter, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Eierkocher, Gameboys, Handys, Kaffeemaschinen, Kameras, Radiowecker, Rasierapparate, Taschenrechner, Telefone, Uhren.
Nicht dazu gehören:
Größere Geräte, wie Computer, Staubsauger, Hochdruckreiniger und größere Elektrogeräte. Diese werden über den Landkreis Gießen (Sperrmüllanmeldung) entsorgt.
Kunststoffe:
Nicht-Verpackungs-Kunststoffe, wie „Bobby Car“, Putzeimer, Wäschekörbe
Altpapier, Pappe und Kartonagen:
Bitte Altpapier oder Kartonagen bündeln, da diese Wertstoffe in eine blaue Tonne (1,1 m³) eingelegt werden
Klein-Fraktion (darin inbegriffen sind):
- Energiesparlampen
- PUR-Dosen („Montageschaum“-Dosen)
- Korken
- PVC-Rohre
Bitte trennen sie sorgfältig die Materialien, die sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.
Ihre Gemeindeverwaltung