Jahresrechnung und Gebührenbescheide
Bitte beachten Sie die neuen Wasserbenutzungs- und Abwassergebührenbescheide
Mitte Januar 2023 wurden die Gebührenbescheide über die Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren für den Wasserverbrauch im Jahr 2022, sowie die Vorauszahlungen im Jahr 2023 an die Gebührenpflichtigen versandt.
Von den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist nichts zu veranlassen. In diesen Fällen werden die gespeicherten Bankverbindungen übernommen und die Gemeindekasse kann die geänderten Abschlagsbeträge bei Fälligkeit abbuchen. Gebührenpflichtige, die Ihre Zahlungen per Dauerüberweisungsauftrag oder Einzelüberweisung entrichten, bitten wir die geänderten Abschlagsbeträge zu beachten und diese Änderungen auch Ihrer Bank mitzuteilen.
Weiterhin möchten wir nachfolgend einige Fragen beantworten, die zur Wasser- und Abwasserabrechnung immer wieder gestellt werden:
- Zur Hochrechnung: Der über die Wasseruhr gemessene Frischwasserverbrauch ist Berechnungsgrundlage der Wasserbenutzungs- und der Schmutzwassergebühr. Die Zählerstände wurden im Zeitraum von November bis Dezember 2022 durch Selbstablesung und Mitteilung der Hauseigentümer ermittelt. Aus dem jeweiligen Ableseergebnis und Ablesetag wird der Zählerstand zum 31.12.2022 maschinell hochgerechnet. Evtl. Abweichungen zum tatsächlichen Zählerendstand am 31.12.2022 werden bei der nächstjährigen Ablesung und Abrechnung wieder ausgeglichen, da der Zählerendstand 2022 gleichzeitig als Zähleranfangsstand für 2023 hinterlegt wird.
- Zu den Gutschriften in der Jahresrechnung: Gutschriften in der Jahresabrechnung für 2022 sind im Gebührenbescheid mit einem Minus als Vorzeichen ausgewiesen und werden in einem separaten Block „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ dargestellt. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt (die gespeicherte Bankverbindung wird auf dem Gebührenbescheid unter „Ihre Bankverbindung“ angedruckt), werden die Guthaben automatisch ausgezahlt. Bei evtl. Zahlungsrückständen aus dem Vorjahr, werden diese von der Gemeindekasse mit dem Guthaben verrechnet. Liegt der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat vor, so können Sie das Guthaben bei der ersten Fälligkeit am 15.02.2023 abziehen und nur den Differenzbetrag überweisen. Darüber hinaus gehende Guthaben können erstattet werden, dazu bitten wir um eine schriftliche Mitteilung der Bankverbindung.
- Zu den Abschlagszahlungen für 2023: Als Fälligkeitstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. festgesetzt. Die Abschläge werden aus dem Verbrauch des abgelaufenen Jahres 2022 und den für das Jahr 2023 gültigen Gebührensätzen errechnet. WICHTIG: Bitte passen sie Ihre evtl. erteilten Daueraufträge oder ggfs. Ihre Zahlungsweise diesen neuen Fälligkeiten an. Im Jahr 2023 gelten folgende neue Gebührensätze nach den Änderungen der entsprechenden Satzungen vom 24.12.2022
- Wasserbenutzungsgebühr: 2,80 €/cbm zuzüglich Grundgebühr (gestaffelt nach eingebauter Zählergröße) und 7% Umsatzsteuer
- Schmutzwassergebühr: 2,60 €/cbm
- Niederschlagswassergebühr: 0,68 €/qm der auf volle 10 qm abgerundeten entwässerten Grundstücksfläche.
Für weitere Fragen zu den Wasserbenutzungs- und Abwassergebühren stehen Ihnen die Sachbearbeiter, Frau Klamt, Frau Podhorny und Herr Schmitz persönlich und telefonisch unter 0641/804-44, 0641/804-87 oder 0641/804-37 oder steueramt.klamt@wettenberg.de
, steueramt.podhorny@wettenberg
.de oder gemeindewerke@wettenberg.de
Verfügung.
Gemeindewerke Wettenberg