Ortsgerichte in Wettenberg
Vertretung für das Ortsgericht Launsbach
Im Ortsteil Launsbach haben der Ortsgerichtsvorsteher sowie die Schöffen mit Wirkung vom 31.12.2021 ihren Rücktritt erklärt. Da keine direkte Nachfolgeregelung getroffen werden kann, werden die Aufgaben bis auf weiteres von Ortsgerichten in Krofdorf-Gleiberg und Wißmar vertretungsweise übernommen.
Die Ansprechpartner dafür sind:
- Ortsgericht Krofdorf-Gleiberg, Ortsgerichtsvorsteher Ralf Bremer, Tel. 0641 82386
- Ortsgericht Wißmar, Ortsgerichtsvorsteher Horst Mandler, Tel. 06406 6610
Sobald die Nachfolgeregelung getroffen wurde, werden wir die Bevölkerung darüber in Kenntnis setzen.
Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Quelle: www.ortsgericht.de
Gesetze: Hessisches Ortsgerichtsgesetz
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden.
Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden. Die Geschäftsstunden eines Ortsgerichtes sind öffentlich bekannt gemacht oder bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung telefonisch zu erfragen.
Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
Ortsgerichte in Wettenberg
Aufgaben der Ortsgerichte
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Die Arbeit der Hessischen Ortsgerichte ist gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist das Hessische Ortsgerichtsgesetz.
Konkretisiert wird dieses Gesetz durch die Dienstanweisung zum Ortsgerichtsgesetz. Diese wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main neu gefasst.
Für die anfallenden Dienstgeschäfte der Ortsgerichte wird eine Gebühr erhoben. Allgemeingültig ist dieses in der Gebührenordnung festgelegt, konkretisiert durch ein Gebührenverzeichnis.
Ortsgericht im OT Krofdorf-Gleiberg
Ortsgerichtsvorsteher Ralf Bremer
Am Wingert 23
35435 Wettenberg-Krofdorf Gleiberg
Tel.: 0641 82386
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
Ortsgericht im OT Wißmar
Ortsgerichtsvorsteher Horst Mandler
Am Weinberg 24
35435 Wettenberg-Wißmar
Tel.: 06406 6610
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung