Gewerbean- / -ab- / -ummeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung
Erläuterung:
Anmeldung:
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Ausgenommen sind unter anderem:
Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
Erziehung von Kindern gegen Entgelt
Unterrichtswesen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Ummeldung:
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Abmeldung:
Bezahlung:
Nach erfolgter Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid inklusive der Meldebestätigung postalisch an die angegebene Adresse. Die Gebühr beträgt, unabhängig ob es sich um eine An- / Um- / oder Abmeldung handelt 36€.
WICHTIG: Es handelt sich hierbei um die Meldungen mit Empfangsbestätigung. Eine Empfangsbestätigung wird benötigt um Ihr Gewerbe an anderer Stelle nachzuweisen. Zum Beispiel für die Anmeldung eines Firmenwagens o. Ä.