Rathaus
Anmeldung von Nutzfeuern nur noch in schriftlicher Form
Die Gemeinde Wettenberg bittet um Beachtung, das Nutzfeuer in der Gemarkung Wettenberg mindestens 2 Werktage vor Beginn schriftlich mit Hilfe eines Anmeldebogens bei der Gemeindeverwaltung in Krofdorf-Gleiberg, anzumelden sind.
Die Anmeldebögen können hier heruntergeladen werden bzw. sind bei der Gemeindeverwaltung in Krofdorf-Gleiberg sowie den Verwaltungsstellen Wißmar und Launsbach erhältlich.
Die ausgefüllten Anmeldebögen können entweder bei der Gemeindeverwaltung Krofdorf-Gleiberg abgegeben, oder via Fax an 06 41 / 8 04 -60 gesendet werden.
Diese Anmeldung stellt auch weiterhin keine Genehmigung dar und verhindert auch nicht das Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehr im Falle einer Alarmierung. Ist das Feuer angemeldet und wird es gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen abgebrannt, werden lediglich keine Gebühren für einen eventuellen Feuerwehreinsatz erhoben.
Gemeinde Wettenberg
Ordnungsbehörde
Zuständige Mitarbeiter
Dokumente
Zuständiges Amt | Zuständiges Sachgebiet |
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Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice und Verkehr |