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Ordnungs- & Gewerbewesen :  Nutzfeuer anmelden

Anmeldung von Nutzfeuern nur noch in schriftlicher Form

Die Gemeinde Wettenberg bittet um Beachtung, das Nutzfeuer in der Gemarkung Wettenberg mindestens 2 Werktage vor Beginn schriftlich mit Hilfe eines Anmeldebogens bei der Gemeindeverwaltung in Krofdorf-Gleiberg, anzumelden sind.

Die Anmeldebögen können hier heruntergeladen werden bzw. sind bei der Gemeindeverwaltung in Krofdorf-Gleiberg sowie den Verwaltungsstellen Wißmar und Launsbach erhältlich.

Die ausgefüllten Anmeldebögen können entweder bei der Gemeindeverwaltung Krofdorf-Gleiberg abgegeben, oder via Fax an 06 41 / 8 04 -60 gesendet werden.

Diese Anmeldung stellt auch weiterhin keine Genehmigung dar und verhindert auch nicht das Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehr im Falle einer Alarmierung. Ist das Feuer angemeldet und wird es gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen abgebrannt, werden lediglich keine Gebühren für einen eventuellen Feuerwehreinsatz erhoben.

Gemeinde Wettenberg

Ordnungsbehörde

Zuständige Mitarbeiter

Sachgebiet: Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice und Verkehr (Amt Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice und Verkehr)
Zimmer-Nr.: Bürgerservice
Telefon: 064180431
Fax: 064180460
Sachgebiet: Fachdienst Bürgerservice und Ordnungswesen (Amt Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice und Verkehr)
Zimmer-Nr.: Bürgerservice
Telefon: 064180431
Fax: 064180460
Sachgebiet: Fachdienst Straßenverkehr und Geschwindigkeitsmessverbund (Amt Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice und Verkehr)
Zimmer-Nr.: Bürgerservice
Telefon: 064180431
Fax: 064180460

Dokumente

 
Zuständiges Amt Zuständiges Sachgebiet
Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice und Verkehr