Familienkarte Hessen

Mit der Familienkarte Hessen unterstützt die hessische Landesregierung Familien in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung von Familien und Teil der familienpolitischen Offensive. Zahlreiche Vergünstigungen und Angebote stehen zur Verfügung. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die zentralen Bausteine der Familien Hessen.
- Kostenlos-Einkommensunabhängig-Datenschutz-SSL-Verschlüsselung -
www.Familienkarte.Hessen.de
Eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder bis zum Schuleintritt und den betreuenden Elternteil in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Wer auch in der Freizeit und in den eigenen vier Wänden gut geschützt sein möchte , sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Ganz besonders wichtig ist sie für Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Versicherungsschutz haben Hausfrauen, Hausmänner, Säuglinge und Kleinkinder, Selbständige und Pensionäre, denn mit dem Ausscheiden aus dem Beruf fällt der gesetzliche Unfallschutz weg. Man erwirbt den Versicherungsschutz mit dem Erhalt der Familienkarte Hessen.
Serviceleistungen für Familien (nicht kostenfrei)
Aufgrund der zunehmend komplexeren gesellschaftlichen Strukturen sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Assistanceleistungen, beispielsweise im Bereich Pflege, Familie und Gesundheit entstanden. Mit der Familienkarte Hessen können die Bürger des Landes Hessen von diesen Unterstützungsangeboten profitieren.
Welche Unterstützung wird angeboten:
- Babysitter
- Au-Pairs
- Kinderferienbetreuungsmaßnahmen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
Vergünstigungen und Rabattaktionen
Bei zahlreichen Partnerunternehmen erhalten Inhaber der Familienkarte Hessen attraktive Rabatte und Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Die Vielfältigen und phantasievollen Angebote reichen von abwechslungsreichen Aktionsangeboten bis hin zu dauerhaften Rabatten. Die Partner mit den jeweiligen Angeboten finden sie auf der Homepage.
Ein Elternratgeber mit einer Hotline und einem Online-Angebot
Der Ratgeber der Familienkarte Hessen besteht aus zwei kostenlosen Bausteinen für ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche. Die Ratsuchenden können sich mit Erziehungsfragen, aber auch mit Fragen aus ihrem Familienalltag an die bundesweite Telefonhotline (0800-1110 550) oder die Online Beratung ( www.bke-beratung.de [Icon das einen externen Link kennzeichnet] ) wenden. Auch Probleme zu Gewalt in der Familie oder in der Schule, zu Suchtproblemen, zu Fragen der Pubertät, Schulangst oder Einsamkeit können angesprochen werden. Die Hotline ist jeden Vormittag von 9 bis 11 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
Fragen und Antworten zur kostenlosen Familienkarte Hessen
- 1. Wer kann die Familienkarte Hessen beantragen?
Alle Eltern, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und deren Hauptwohnsitz in Hessen liegt. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Bezugsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, juristische Personen (Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts) können die Karte nicht beantragen.
- 2. Wer erhält die Familienkarte Hessen ?
Die Karte wird personalisiert und auf die Elternteile ausgestellt. Die Kinder erhalten keine eigene Karte.
- 3. Kann mein Kind auch alleine die Vorteile der Familienkarte Hessen nutzen?
Nein, um alle Vorteile der Familienkarte Hessen nutzen zu können, muss der Karteninhaber dabei sein.
- 4. Müssen beide Elternteile den gleichen Wohnsitz haben?
Nein, solange beide in Hessen wohnen, sind beide berechtigt, die Familienkarte Hessen zu beantragen.
- 5. Können Alleinerziehende mit Kind/ern die Familienkarte Hessen beantragen?
Ja, natürlich ist die Familienkarte Hessen auch für Alleinerziehende verfügbar.
- 6. Können geschiedene oder getrennt lebende Elternteile die Familienkarte Hessen beantragen?
Ja, wenn beide Elternteile Erziehungsberechtigte des Kindes sind und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
- 7. Wie kann ich die Familienkarte Hessen beantragen?
Ja, wenn die Karte online oder postalisch beantragen. Nutzen Sie dazu bitte die entsprechenden Formulare.
- 8. Wie viele Karten werden pro Familie ausgegeben?
Jede Familie erhält maximal zwei Karten. Sie werden ausschließlich auf die Erziehungsberechtigten ausgestellt.
- 9. Wo und wie kann ich die Familienkarte Hessen nutzen?
Auf der Hompage www.Familienkarte.Hessen.de finden Sie alle Anwendungsbereiche der Familienkarte Hessen.
- 10. Woran erkenne ich einen Partnerbetrieb?
Ein Aufkleber der Familienkarte Hessen zeichnet Partnerunternehmen an den jeweiligen Standorten aus.
- 11. Wie lange ist die Familienkarte Hessen gültig?
Die Gültigkeit der Karte ist zunächst auf fünf Jahre befristet, sofern in diesem Zeitraum immer mindestens ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt lebt. Andernfalls richtet sich die Dauer der Gültigkeit nach dem Alter des jüngsten im Haushaltlebenden Kindes. Falls nach Ablauf der Gültigkeit eine Berechtigung fortbesteht, können Sie eine Verlängerung der Karte beantragen.
- 12. Was kostet die Unfallversicherung ?
Die Prämie für die Unfallversicherung trägt das Land Hessen für Sie. Ihnen entstehen keine Kosten.
- 13. Wie beantragt man die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung besteht für den definierten Personenkreis automatisch mit der Anmeldung zur Familienkarte Hessen. Entsprechend erlischt sie automatisch, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. -
14. Wer ist zuständig für Anfragen zur Versicherung?
Anfragen zur Versicherung richten sie bitte direkt an unseren Partner, die SV Sparkassenversicherung. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Familienkarte Hessen unter Versicherungsschutz. - 15. Mehr zur Unfallversicherung
Für weitere Informationen zur Unfallversicherung klicken sie bitte die Homepage an: www.Familienkarte.Hessen.de